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Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) regeln das Verhältnis zwischen der Häny AG und dem Kunden. Diese AGB sind Bestandteil jedes Vertrages zwischen der Häny AG und dem Kunden.
Für Maschinen und Anlagen:
24 Monate, längstens 30 Monate ab Lieferung ab Werk oder Meldung der Versandbereitschaft, ansonsten gemäss der aktuellsten Version der "Allgemeinen Bedingungen für Maschinen und Anlagen" von SWISSMEM.
Für Revisionen und Ersatzteile:
12 Monate, längstens 18 Monate ab Lieferung ab Werk oder Meldung der Versandbereitschaft, ansonsten gemäss der aktuellsten Version der "Allgemeinen Bedingungen für Maschinen und Ersatzteile" von SWISSMEM.
Die SWISSMEM-Lieferbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil dieses Dokuments. Explizit von der Gewährleistung ausgenommen sind:
1. Kosten, welche neben dem direkten Ersatz eines unter Garantie fallenden Bauteils entstehen (Transport- und Reisekosten, Logis, Demontage- und Montagekosten und alle anderen Kosten von Dritten),
2. Verschleissteile wie z.B. Wellenabdichtungen und Schneidsysteme (die Aufzählung ist nicht abschliessend).
Die Preise in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen sind grundsätzlich verbindlich. Erhebliche Irrtümer und technische Änderungen sind jedoch vorbehalten.
Lieferungen resp. Versand erfolgen auf Kosten und Gefahr des Kunden. Bis zu einem Bestellwert von CHF 250.-- wird ein Kleinmengenzuschlag von CHF 25.-- erhoben. Bei einem Bestellwert von über CHF 250.-- entfällt der Kleinmengenzuschlag.
Wird auf der Bestellung vom Kunden nichts Gegenteiliges angegeben, so behält sich die Häny AG vor, wahlweise Komplett- oder Teillieferungen durchzuführen.
Unsere Preise verstehen sich in Schweizer Franken exklusive MwSt ab Werk Jona. Zahlbar innert 30 Tagen rein netto. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Häny AG.
Die Kundendaten werden nach den Vorschriften des Schweizerischen Datenschutzgesetzes erhoben, verarbeitet und genutzt. Die Kundendaten werden nur innerhalb der Häny AG verwendet und werden nicht an Dritte weitergegeben.
Sämtliche Verpflichtungen unterstehen dem schweizerischen Recht. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Jona.